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Haftung für Lohnsteuern bei Untreue des Insolvenzverwalters
Die Haftung des Geschäftsführers für einbehaltene und nicht abgeführte LSt entsteht unabhängig vom späteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Eine spätere Veruntreuung des Vermögens der Gemeinschuldnerin durch den Insolvenzverwalter mindert gem. dem nrkr. weder das Verschulden des Geschäftsführers noch die Höhe der Haftungsschulden (BFH-Az.: VII B 288/04, EFG 2005 S. 169).