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Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber
Nach dem nrkr. führt eine Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers durch den Ges.-Gf. an seine GmbH bei diesem zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 2. Halbsatz EStG). Wird im Büro am Arbeitsplatz des Arbeitgebers die Raumtemperatur außerhalb der üblichen Dienstzeiten abgesenkt, so steht dem Arbeitnehmer dieser Arbeitsplatz nach der Auffassung des FG nicht zur Verfügung (BFH-Az.: VI R 82/04, EFG 2005 S. 186).