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BBK Nr. 5 vom Seite 207 Fach 10 Seite 744

Steuerrelevante Ereignisse nach Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Aktiva und Passiva als Betriebs- oder als Privatvermögen?

von Dipl.-Finw. (FH) StB Hans Walter Schoor, Kemmenau
++ Kernaussagen ++

Nach der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs können noch steuerrelevante Ereignisse eintreten. Diese können zu einer rückwirkenden Änderung des begünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinns oder zu nachträglichen gewerblichen Einkünften führen, die dem regulären Steuersatz unterliegen. Fraglich ist, ob nachträgliche gewerbliche Einkünfte zwingend durch Einnahmen-Überschussrechnung oder durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln sind oder ggf. ein Wahlrecht besteht. Der Beitrag erläutert, inwieweit Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen zu übernehmen sind oder ggf. Betriebsvermögen bleiben.


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++ Kurzgliederung ++
I.
ProblemstellungRückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns
III.
Gewinnermittlungsart bei nachträglichen Einkünften
II.
IV.
Einzelfälle nachträglicher Einkünfte

I. Problemstellung

Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Stpfl., sie stellt gewissermaßen seine letzte gewerbliche Tätigkeit dar. Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden, gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetr...