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Steuerrelevante Ereignisse nach Betriebsveräußerung oder -aufgabe
Aktiva und Passiva als Betriebs- oder als Privatvermögen?
++ Kernaussagen ++Nach der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs können noch steuerrelevante Ereignisse eintreten. Diese können zu einer rückwirkenden Änderung des begünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinns oder zu nachträglichen gewerblichen Einkünften führen, die dem regulären Steuersatz unterliegen. Fraglich ist, ob nachträgliche gewerbliche Einkünfte zwingend durch Einnahmen-Überschussrechnung oder durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln sind oder ggf. ein Wahlrecht besteht. Der Beitrag erläutert, inwieweit Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen zu übernehmen sind oder ggf. Betriebsvermögen bleiben.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | ProblemstellungRückwirkende Änderung des
Veräußerungs- oder Aufgabegewinns | III. | Gewinnermittlungsart bei nachträglichen
Einkünften | ||
II. | IV. | Einzelfälle nachträglicher
Einkünfte |
I. Problemstellung
Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Stpfl., sie stellt gewissermaßen seine letzte gewerbliche Tätigkeit dar. Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden, gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetr...