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Veröffentlichung des überarbeiteten Vordrucks zur Einnahmen-Überschussrechnung
++ Kernaussagen ++Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz (vgl. BBK 17/2003 F. 15 S. 1331) hatte der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ein Vordruck zu verwenden ist. Nachdem die erste Version des Formulars sich als im Wesentlichen unbrauchbar erwiesen hatte, hat das BMF das Formular sowie eine Anleitung überarbeitet und mit Schreiben vom erneut veröffentlicht.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Die Rechtslage | III. | Die Anleitung zur Ausfüllung des
Vordrucks | ||
II. | Der neue Vordruck zur
Einnahmen-Überschussrechnung | IV. | Beurteilung des Vordrucks und der
Ausfüllanleitung |
I. Die Rechtslage
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, müssen Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beifügen (§§ 60 Abs. 4 und 84 Abs. 3c EStDV). Bei Betrieben, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17 500 € liegen, wird es von der FinVerw nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird (). Der mit (BStBl I S. 502) bekannt gegebene alte Vordruck ist ...