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Insolvenzgeld bei Unternehmensinsolvenzen
Eine systematische Übersicht mit Praxisempfehlungen
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Damit gewinnt das Thema „Insolvenzgeld”, früher eher einem kleinen Kreis von ausgewiesenen Fachleuten vertraut, erhebliche praktische Bedeutung. Zweck des Beitrags ist, den Leser mit den Grundsätzen der komplexen und zum Teil komplizierten gesetzlichen Regelung im SGB III vertraut zu machen. Das Insolvenzgeld ist neben dem Arbeitslosengeld inzwischen eine der wichtigsten Entgeltersatzleistungen i. S. von § 116 SGB III. Es soll bei Insolvenz des Arbeitgebers für einen begrenzten Zeitraum von längstens drei Monaten den Ersatz für ausgefallenes Arbeitsentgelt sichern. S. 714
I. Einleitung
Das Insolvenzgeld (Insg) ist in den §§ 183 bis 189a SGB III geregelt. Diese Vorschriften, die am in Kraft getreten sind, lösen die §§ 141a bis 141n AFG über das 1974 eingeführte Konkursausfallgeld (Kaug) ab. Das Insg spielt in der Praxis eine bedeutsame Rolle. Die Kosten für diese Sozialleistung sind in den letzten Jahren immer stärker angestiegen. Die Ausgaben der Bundesagentur (BA) für das Insg haben im Jahre 2002 die bisherige Rekordsumme von 1,9 Mrd. € erreicht (s. hierzu im Einzelnen Braun/Wierzioch, Neue En...