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FG Köln Urteil v. - 10 K 8848/99 EFG 2005 S. 441

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1

Gewerbebetrieb:

Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines Promotionsvermittlers

Leitsatz

Ein Promotionsvermittler, dessen Haupttätigkeit in einer "Begabungsanalyse", in dem Finden eines Dissertationsthemas und in dem Zusammenführen des Klienten mit einem potentiellen Doktorvater besteht, ist gewerblich und nicht wissenschaftlich tätig

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 441
EFG 2005 S. 441 Nr. 6
CAAAB-43623

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