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Sozialhilfe | Sozialhilferechtliche Zuordnung des Kindergelds als Einkommen
Kindergeld ist sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen i. S. des § 76 BSHG, weil es sich um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt zweckidentische Leistung i. S. des § 77 BSHG handelt. Nach dem 12 B 00.2520 (FEVS 2005, 37) ist das Kindergeld als solches dabei aber sozialhilferechtlich nicht als Einkommen des Kindes, sondern als Einkommen des (Kindergeld-)Berechtigten anzurechnen. Dieser Anrechnung des Kindergelds als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils steht dabei auch nicht der (NJW 1999, 561) entgegen, demzufolge es Art. 6 GG gebiete, bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen, da dort nicht festgestellt worden sei, dass das Kindergeld zum verfa...