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BFH 04.11.2004 III R 5/03 , NWB 8/2005 S. 61

Einkommensteuer | Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern

Nach dem NWB QAAAB-43507 sind die aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private Zwecke und nimmt sodann Darlehen auf, mit denen er die Geldbeträge ersetzt, entnimmt er daher keine Betriebseinnahmen und finanziert auch keine Betriebsausgaben. – Anmerkung: Im Rahmen durchlaufender Posten fallen Einnahmen wohl nie in das Eigentum dessen, der sie für fremde Rechnung erhält, so dass man getrost davon ausgehen kann, dass die Buchung gleich hoher Wertzu- und -abgän...BStBl 1983 II S. 196