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Thüringer FG Urteil v. - I 1278/01 EFG 2005 S. 890

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 2, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Bestellung eines Erbbaurechts gegen 1 DM Erbbauzins unter Verpflichtung zur Fortführung eines Altersheims

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Die Bestellung eines Erbbaurechts gegen einen symbolischen Erbbauzins von jährlich 1 DM durch eine Kommune, verbunden mit der Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück befindliche Senioren- und Pflegeheim und die bestehenden Arbeitsverhältnisse fortzuführen sowie altersgemäße Freizeitflächen zu errichten, erfolgt nicht unentgeltlich und ist daher nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG als Grundstücksschenkung von der Grunderwerbsteuer befreit.

2. Die Steuer ist in diesem Fall gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nach dem Grundbesitzwert zu bemessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1030 Nr. 17
EFG 2005 S. 890
EFG 2005 S. 890 Nr. 11
BAAAB-43431

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