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BBK Nr. 4 vom Seite 155 Fach 4 Seite 2048

Strafrechtliche Folgen fehlerhafter Buchführung und Bilanzierung

Straftatbestände bei Unternehmen in der Krise

von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert
++ Kernaussagen ++

Gerät ein Unternehmen in Insolvenz, sind i. d. R. immer Buchführungs- und Bilanzierungsmängel anzutreffen, um Straftaten – wie etwa das Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen oder aber Betrügereien gegenüber Geschäftspartnern – durch eine manipulierte Buchhaltung zu verdecken. Andererseits lassen sich Verstöße gegen handelsrechtliche Vorschriften ohne große Probleme überprüfen, da der Unternehmer infolge der eindeutigen gesetzlichen Regelungen etwa Fristen strikt beachten muss. Häufig wissen die kaufmännischen Leiter und Geschäftsführer der Unternehmen und ihre (steuerlichen) Berater zwar, inwieweit gegen handelsrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen sind ihnen aber unbekannt. Ziel des folgenden Beitrags ist es daher, Voraussetzungen und Folgen der Strafnormen zur fehlerhaften Buchführung und Bilanzierung zu erläutern.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Einführung
IV.
Tatbestände im Einzelnen
II.
Die objektive Bedingung der Strafbarkeit
•  Bankrott•  Mangelhafte Buchführung•  Vernichtung von Handelsbüchern•  Mangelhafte BilanzierungStrafrechtliche Folgen
III.
Der ...