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Organschaft | Vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen
Mit Urteil vom - I R 51/01 hatte der BFH entschieden, dass Gewinnabführungen, deren Ursache in der Zeit vor der Begründung des Organschaftsverhältnisses liegt, keine Gewinnausschüttungen sind, sondern Gewinnabführungen gem. §§ 14 ff. KStG. Das Urteil widerspricht der bisherigen Auffassung der FinVerw in Abschn. 59 Abs. 4 Satz 3 KStR 1995 und ist jetzt in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Mit dem Schreiben vom - IV B 7 - S 2770 - 9/04 erläutert das BMF die Anwendung.