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Abzugsfähigkeit von Spenden zur Unterstützung der Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien
Die Flutkatastrophe in Südostasien hat eine überwältigende Spendenbereitschaft in Deutschland ausgelöst. Mit dem Schreiben vom - IV C 4 - S 2223 - 48/05 hat das BMF für den Zeitraum vom - die Verwaltungsregelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spenden zusammengefasst: (a) Spenden zur Hilfe für die Opfer des Seebebens sind als Förderung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigt. Es gilt ein vereinfachter Spendennachweis durch Einzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung (bei Online-Banking durch PC-Ausdruck) bei Einzahlung auf eines der dafür eingerichteten Sonderkonten. (b) Auch Spenden an eine Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgt (z. B. Sportverein, Bildungsverein), sind steuerbegünstigt, wenn sie der Hilfe für die Opfer des Seebebens zugeführt werden. (...