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BFH Urteil v. - X R 63/92 und X R 133/92

Tatbestand

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war als Komplementär mit einer Einlage von ... DM an der A-Immobilien KG (KG), der Beigeladenen, beteiligt, die am 29.Mai 1979 ihre Geschäftstätigkeit --Erwerb, Nutzung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten-- aufgenommen hatte. Einziger Kommanditist mit einer Einlage von ... DM war B, der berechtigt war, als Treuhänder mit Dritten ("Teilhabern") Treuhandverträge abzuschließen. Einziges Objekt der KG war das Grundstück X das sie am 29.Mai 1979 gekauft hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 683
VAAAB-43313

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