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BFH Beschluss v. - IV E 1/90

Tatbestand

Die Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) klagten vor dem Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt (FA) wegen Einkommensteuer 1983, um eine Tarifbegünstigung (§ 18 Abs.3, § 16 Abs.1 Nr.1 letzter Halbsatz, und § 34 Abs.2 und 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) wegen Praxisaufgabe zu erreichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 553
BFH/NV 1991 S. 553 Nr. 8
XAAAB-43013

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