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Unfallversicherung | Versicherungspflicht bei Waldbesitz ohne forstwirtschaftliche Betätigung – Korrektur einer rechtswidrigen Satzung
Das BSG hält im Urt. v. - B 2 U 43/03 R an seiner Auffassung fest, dass die durch den Waldbesitz (hier mehrere mit Bäumen bewachsene Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mindestens einem Hektar) und das damit verbundene Nutzungsrecht begründete Vermutung einer forstwirtschaftlichen Betätigung nicht schon durch das Fehlen einer aktuellen Bewirtschaftung widerlegt wird. Die Satzung einer Berufsgenossenschaft ist mit höherrangigem Recht unvereinbar, soweit sie den für forstwirtschaftliche Unternehmen vorgesehenen Grundbeitrag nicht selbst bestimmt, sondern die Festsetzung der Vertreterversammlung überlässt, die diese Befugnis ihrerseits auf den Vorstand übertragen kann. Gesetzeswidrige Beitragsvorschriften einer Satzung sind für eine Übergangszeit bis zu der gebotenen Neuregelung ausnahmsw...