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BGH 20.10.2004 VIII ZR 36/03, NWB 7/2005 S. 57

Leasing | Probleme bei der Auslieferung des Leasingobjekts

Der Lieferant, der im Auftrag des Leasinggebers das Leasingobjekt an den Leasingnehmer ausliefert, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers im Hinblick auf die vom Leasingnehmer abzugebende Übernahmebestätigung (Abgrenzung zu , WM 1987, 1131). Bestätigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Übernahme des Leasingobjekts, obgleich dieses nicht an ihn übergeben worden ist, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Leasinggeber dadurch erleidet, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des im Vertrauen auf die Richtigkeit der Übernahmebestätigung an den Lieferanten ausgezahlten Kaufpreises für das Leasingobjekt wegen Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten nicht realisieren kann. Eine Schmälerung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebe...