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Einkommensteuer | Tarifbegünstigung für Einbringungsgewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage
Nach dem NWB CAAAB-42771 führt die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns. Das gilt auch für den Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 20 UmwStG ist eine Veräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ein laufender Gewinn anlässlich der Auflösung einer Rücklage entsteht bei Betriebsveräußerung nur, wenn die zeitlichen Voraussetzungen für die Fortführung der Rücklage vor Veräußerung entfallen sind. – Anmerkung: Das Urteil entspricht der Rechtsprechung zu § 6b EStG in Einbringungsfällen nach dem UmwStG. Da eine Fortführung der Rücklagen nur bei Buchwerte...