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Abgabenordnung | Wiederaufleben eines Steuerbescheids durch Aufhebung eines Aufbebungsbescheids
Hat das Finanzamt einen Schenkungsteuerbescheid in der Annahme aufgehoben, der betreffende Erwerb sei der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, hebt es jedoch später auch diesen Aufhebungsbescheid auf, weil es nunmehr doch Schenkungsteuer meint beanspruchen zu können, so wird dadurch die Festsetzung der Schenkungsteuer wieder in Kraft gesetzt ( NWB UAAAB-42577).