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IWB Nr. 3 vom Seite 153 Fach 11a Seite 810

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: Dezember 2004)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-30/02 (Recheio – Cash & Carry)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 730 f.

Tenor:

Demnach ist festzustellen, dass eine nationale Ausschlussfrist wie die des Ausgangsverfahrens die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich macht.

Daher ist auf die Fragen des Tribunal Tributário de Primeira Instância zu antworten, dass es nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts verstößt, wenn für den Antrag auf Erstattung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgabe eine Ausschlussfrist von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die freiwillige Zahlung dieser Abgabe festgesetzt wird.

Rechtsgrundlage:

Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts.

2. Rs. C-183/02 P, C-186/02 P, C-187/02 P, C-188/02 P (Daewoo Electronics u. a.)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 670 ff. und 757.

Tenor:

1. Die Rs. C-183/02 P, C-186/02 P, C-187/02 P und C-188/02 P werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage:

Art. 87 und 88 EG.

3. Rs. C-315/02 ...