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Slowenien | neues Gesetz über die Kraftfahrzeugsteuer
Nach dem neuen Gesetz (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 97/2004) betragen die Kraftfahrzeugsteuern, die beim Verkauf von Neufahrzeugen zu entrichten sind, mit Wirkung ab in Abhängigkeit vom Fahrzeugwert 1 %, 1,4 %, 2 %, 3,5 %, 5 %, 7 %, 9 %, 11 % und 13 % der Steuergrundlage (des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer). Für Gebrauchtfahrzeuge beträgt der Steuersatz einheitlich 5 %. Die Regierung kann die Steuer in Einzelfällen um 50 % erhöhen oder vermindern. Erhöht wurden die Säumniszuschläge und Strafgebühren bei Verstößen gegen das o. g. Gesetz. Der Devisenkurs (Mittelkurs) des Slowenischen Tolar wurde am mit 239,7882 Tolar = 1 € notiert.