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Die Partnerschaftsgesellschaft
Eine Rechtsformalternative für Freie Berufe
Seit dem gibt es mit der Partnerschaftsgesellschaft eine eigens für Freie Berufe geschaffene Vereinigungsform. Nach anfänglich nur zögerlicher Inanspruchnahme ist die eingetragene Partnerschaftsgesellschaft mittlerweile häufig anzutreffen, vor allem seit in das Gesetz Regelungen zur Haftungsbegrenzung der einzelnen Partner aufgenommen worden sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dieser Rechtsform. S. 430
I. Grundlagen
1. Entstehungsgeschichte und rechtliche Grundlagen
Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist das erste deutsche Gesetz, mit dem ein speziell für Freie Berufe angelegtes Gesellschaftsrecht erlassen worden ist. Bereits vor fast dreißig Jahren hatte es Bestrebungen gegeben, eine eigenständige Rechtsform für Freiberufler zu schaffen. Diese waren jedoch aufgrund der Kritik der Verbände der Freien Berufe und des fehlenden Konsenses der politischen Parteien in Bund und Ländern gescheitert, obwohl der Bundestag 1976 bereits in dritter Lesung den Entwurf verabschiedet hatte (näher Ulmer, PartGG, Vor § 1 Rn. 1 ff.). Erst vor dem Hintergrund der Öffnung des europäischen Binnenmarkts und einer auch im Bereich...BGBl 1995 I S. 808BGBl 1994 I S. 1744