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BBV 2/2005 S. 7

Zuschüsse nach § 88d des II. WoBauG sind Vermietungseinkünfte

Kostenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln des Hessischen Mietwohnungsbauprogramms nach § 88d des II. WoBauG für die Errichtung eines Mietwohngrundstücks, mit denen der Steuerpflichtige Verpflichtungen im Hinblick auf die Vermietung des Grundstücks und die Mietpreisgestaltung übernimmt, sind nach Ansicht des und 7 K 4622/01 (Revision eingelegt, Az. des ), als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Die Verteilung der Einnahme auf zehn Jahre im Billigkeitsweg ist nicht zu beanstanden.

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