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BBV 2/2005 S. 6

Einkunftserzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds

Eine Einkunftserzielungsabsicht des Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds ist nach dem nicht gegeben bei garantierter Rückveräußerung der Anteile an die Gesellschaft nach zehn Jahren. Dies gilt auch dann, wenn die Rückveräußerung nach zehn Jahren nicht freiwillig, sondern unter dem Druck des Ausschlusses aus der Gesellschaft erfolgt.