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Rückwirkende Steuerbefreiung einer testamentarischen Stiftung bei nachträglich errichteter Satzung
Nach dem erst jetzt zur Veröffentlichung freigegebenen (K,AO ) erscheint es ernstlich zweifelhaft, ob bei einem Stiftungsgeschäft von Todes wegen die nachträgliche Errichtung einer den testamentarischen Anforderungen entsprechenden Satzung nicht bis zum Todestag der Stifterin zurückwirken kann und damit aufgrund der Erfüllung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung eine Besteuerung von Kapitalerträgen des vor staatlicher Genehmigung bestehenden unselbständigen Zweckvermögens ausscheidet.