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BBV Nr. 2 vom Seite 28

Noch einmal: Alterseinkünftegesetz

Auswirkungen auf berufsständische Versorgungswerke

Hans-Ulrich Dietz

Schon alt und noch immer neu: Das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung von Renten grundlegend ändert. Da die Regelungen auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke von erheblicher Bedeutung sind, werden im Folgenden die Neuregelungen skizziert und die Besonderheiten für Versorgungswerke aufgezeigt.

Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften (Renten)

Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung beginnt am . Wenn im Jahr 2005 erstmals Rente bezogen wird, unterliegt diese Rente mit einem Anteil von 50 v. H. der Besteuerung. Gleiches gilt für die Bestandsrentner, d. h. diejenigen, die bereits vor dem eine Rente bezogen haben. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich durch Anwendung des jeweiligen persönlichen Steuersatzes auf den steuerbaren Rentenanteil von 50 v. H.

Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 v. H. Anschließend erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um 1 v. H., bis schließlich im Jahr 2040 ein Besteuerungsanteil von 100 v. H. erreicht wird.

Wichtig für das Verständnis der Neuregelung ist die Tatsache, das...