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Fifo-Verfahren erobert neue Bereiche
Neue Regeln bei der Besteuerung von Wertpapierspekulationsgeschäften
Steuerpflicht von Wertpapierspekulationsgeschäften
Dass das Ergebnis aus der Veräußerung von Wertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig ist, dürfte den Anlegern hinreichend bekannt sein. Seit 1999 ist dies immer dann der Fall, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wertpapiers nicht mehr als ein Jahr beträgt. Seither trägt § 23 EStG auch die Überschrift „Private Veräußerungsgeschäfte”, da von Spekulationsabsicht bei einer Zeitspanne bis zu einem Jahr nicht mehr ausgegangen werden konnte. Gleichwohl wird die alte Definition „Spekulationsgeschäft” im täglichen Sprachgebrauch immer noch häufig weiter benutzt.
Bisherige Regelung der Sammelverwahrung
Werden Wertpapiere in einem Depot bei einem Kreditinstitut verwahrt und wurden mehrere Wertpapiere derselben Art zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, lässt sich bei einer teilweisen Veräußerung des Bestands in der Regel nicht feststellen, welche Tranche verkauft wurde und wann bzw. mit welchen Anschaffungskosten diese Wertpapiere angeschafft wurden.
Bei sammelverwahrten Wertpapieren ist dem Identitätserfordernis gemäß H 169 „Sammeldepot” EStH in der derzeit (noch) geltenden Fassung genügt, wenn die angeschafft...