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Diebstahl eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugs während eines privaten Umwegs (§ 4 Abs. 4 EStG)
Fährt ein Stpfl. auf einer betrieblichen Fahrt aus privaten Gründen einen Umweg, so wird das Fahrzeug während der gesamten Umwegfahrt zu privaten Zwecken verwendet. Wird der Pkw dann während der Umwegfahrt abgestellt und entwendet, liegt gem. dem nrkr. (BFH-Az.: IV R 44/04, EFG 2005 S. 24) in Höhe des Restbuchwerts eine Nutzungsentnahme vor.