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BBK 3/2005 S. 4471

Keine Betriebsausgaben beim Kauf eines Grundstücks zur Konkurrentenabwehr

Gem. dem nrkr. (BFH-Az.: VIII R 76/04) sind WG des nicht abnutzbaren Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Das Motiv, mit dem Kauf eines Grundstücks einen Konkurrenten abzuwehren, ist daher unbeachtlich und führt grundsätzlich nicht zu einem Aufwand auf den Geschäftswert.

[KA]