Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundbesitz auch bei Veräußerung zum 31. 12., 23.59 Uhr
Gem. dem ist einem grundstücksverwaltenden Unternehmen die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unbeschadet des darin bestimmten Ausschließlichkeitsgebots zu gewähren, wenn das Unternehmen sein einziges Grundstück zum 31. 12., 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraums veräußert (Abgrenzung vom Senatsbeschluss vom - I R 24/01, BStBl 2003 II S. 355).