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BBK 3/2005 S. 4469

Entfernungspauschale bei Nutzung des eigenen Pkw und öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zur Arbeitsstätte

Fährt der Arbeitnehmer einen Teil des Jahres mit dem Pkw und den Rest des Jahres mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte, so ist für jeden einzelnen Tag nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zu berechnen, ob bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Aufwendungen hierfür höher sind als die Entfernungspauschale. Nach dem nrkr. (BFH-Az.: VI R 40/04) können Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Diese Regelung ist jedoch nicht jahres-, sondern tagesbezogen auszulegen. ▶ Anmerkung: Die Auslegung des FG führte im Ergebnis im Urteilsfall dazu, dass die tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel angesetzt wurden und zusätzlich die Entfernungspauschale für...