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FG Hamburg 29.4.2004 VI 53/02, IWB 2/2005 S. 916

Körperschaftsteuer | § 8b Abs. 7 KStG 1999 (Betriebsausgabenfiktion) europarechtswidrig

(1) § 8b Abs. 7 KStG i. d. F. des StBereinG 1999 v. ist bei der Ermittlung der Einkünfte eines Organträgers auch dann anwendbar, wenn eine Organgesellschaft an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist und die steuerfreien Dividenden vereinnahmt. (2) § 8b Abs. 7 KStG a. F. verstößt gegen die im Lichte der Niederlassungsfreiheit ausgelegte Mutter-Tochter-Richtlinie (vgl. , „Bosal-Holding BV”) und ist deshalb nicht anzuwenden, wenn die beteiligten Kapitalgesellschaften ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung innerhalb der EG haben. (3) Ob § 3c EStG a. F. gegen die EG-rechtliche Niederlassungsfreiheit verstößt und deshalb ebenfalls nicht angewandt werden darf (so , EFG 2003, S. 1120, Rev. I R 17/03), kann im Streitfall dahinstehen, weil Kosten der Beteiligung nich...