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BFH 16.6.2004 I B 44/04, IWB 2/2005 S. 916

Einkommensteuer | Zweifel an der Vereinbarkeit der § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es mit Art. 49 und 50 EG-Vertrag vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesem gem. Art. 48 i. V. mit Art. 55 EG-Vertrag gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (). • Hinweis: Im Streitfall waren die Steueranmeldungen gem. § 73e EStDV betreffend den Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 und 5 EStG angefochten worden. Über die Einsprüche wurde noch nicht entschieden. Im Verfahren über die Aufhebung der Vollziehung der angefochtenen Steueranmeldungen gibt der BFH in dem summarischen Verfahren dem Ast. Recht. Zur Begr...