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Umsatzsteuer | Restaurationsumsätze in sog. Multiplexkinos
In sog. Multiplexkinos verschiedener Kinoketten werden im Foyer an einem oder mehreren Verkaufstresen vornehmlich an Kinobesucher Speisen und Getränke abgegeben. Der Verkauf von verzehrfertigen Speisen unterliegt nach der Kurzinformation 1/2005 der ab dem dem Regelsteuersatz. Diese Beurteilung beruht auf der Auffassung, dass die Bestuhlung im Filmvorführsaal aufgrund der besonderen Verhältnisse auch zum Verzehr von Speisen bereit gehalten wird, so dass diese als „besondere Vorrichtung” zur Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle i. S. des § 3 Abs. 9 Satz 5 UStG anzusehen ist. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob nicht auch andere Ausstattungsgegenstände eines Kinos als derartige „besondere Vorrichtungen” anzusehen sind. Eine hiervon abweichende Beurteilung des Verkaufs...