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Einkommensteuer | Werthaltiger Tipp nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar
Das NWB WAAAB-41963 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ermittelt jemand eine dem Rechtsträger selbst nicht bekannte Rechtsposition, so hat sich eine daraus ergebende Geschäftschance noch nicht wie eine sog. Zufallserfindung zu einem greifbaren Vermögenswert und damit zu einem Wirtschaftsgut am Markt verfestigt, wenn der Erfolg ihrer Verwirklichung noch ungewiss ist. (2) Weist jemand einen anderen auf die Möglichkeit einer Rechtsposition hin und wird er für diesen „werthaltigen Tipp” aufgrund eines partiarischen Rechtsverhältnisses am Erfolg der Realisation beteiligt, so erzielt er steuerbare Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 EStG. – Anmerkung: Der Fall weist gewisse Gemeinsamkeiten mit dem Sachverhalt auf, der dem im Streitfall nicht erwähnten Urteil des IX. Senats des BStBl 2004 II S. 1072