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Doppelbesteuerung | Beteiligung an irischen Kapitalanlagegesellschaften
Der BFH hat durch Urteil v. - I R 42/02 entschieden, dass die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an Kapitalanlagegesellschaften im niedrig besteuernden Ausland (hier: an einer IFSC-Gesellschaft in den Dublin Docks) nicht missbräuchlich i. S. des § 42 AO ist, wenn die ausländische Gesellschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und über ein Mindestmaß an personeller und sachlicher Ausstattung verfügt, die die unternehmerische Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sicherstellt. Der BFH hat darüber hinaus festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Dividenden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA-Irland auch für Gesellschaften in der Rechtsform einer „unlimited company” gilt. Das BMF hat hierzu mit Schreiben v. - IV B 4 - S 1300 - 362/04 NWB TAAAB-41494 wie folgt Stellung genommen: (1) Die T...BStBl 2001 I S. 243BStBl 2001 II S. 222BStBl 2002 II S. 819