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Thüringer FG Urteil v. - II 660/00

Gesetze: AO 1977 § 47AO 1977 § 218 Abs. 2AO 1977 § 226 Abs. 3FGO § 33 Abs. 2AO DDR § 228 AO DDR § 229 Abs. 1

Währungsumstellung zum

Erstattung und Nachweis der einer Bank durch zusätzliche Arbeit entstandenen Kosten

Finanzrechtsweg

Verjährung

Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO u.a.

Leitsatz

1. Die Verrechnung der einer Bank durch zusätzliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Währungsumstellung zum entstandenen Lohnkosten mit Steuern gemäß Beschluss des Ministerrats der DDR vom unterlag den abgabenrechtlichen Vorschriften der DDR. Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist der Finanzrechtsweg gegeben.

2. Der Verrechnungsanspruch ist im Rahmen der Steuererhebung zu berücksichtigen. Er verjährt mit Ablauf des fünften auf das Kalenderjahr seiner Entstehung folgenden Kalenderjahres, also hinsichtlich der im Kalenderjahr 1990 geleisteten Überstunden mit Ablauf des .

3. Die Bank genügt ihrer Nachweispflicht hinsichtlich der durch die Währungsumstellung entstandenen zusätzlichen Lohnkosten, wenn sie für jeden Mitarbeiter die zusätzlichen Arbeitsleistungen stundenmäßig und auch aufgabenmäßig genau abgegrenzt von der sonst üblichen Arbeit auflistet.

Fundstelle(n):
SAAAB-41866

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