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FG Köln Urteil v. - 2 K 3854/94

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, EStG § 22 Nr. 1a

Familienleistungsausgleich/Verfahren:

Änderung des Einkommensteuerbescheids des geschiedenen Unterhaltsempfängers trotz bekannter Unterhaltsleistungen

Leitsatz

Berücksichtigt das Finanzamt Unterhaltseinnahmen des geschiedenen Ehegatten trotz bekannter Tatsache der Unterhaltsleistungen vom anderen Ehegatten nicht einkommenserhöhend, so kann die erstmalige Abgabe der Anlage U durch den Unterhaltszahler und die darin enthaltene Zustimmung des Leistungsempfängers zum Steuerabzug als rückwirkendes Ereignis zur Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAB-41847

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