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Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems
Der SenFin Bremen hat im Erlass vom - S 2172 - 5968 - 110 erläutert, wie Aufwendungen zur Einführung eines neuen umfassenden Softwaresystems bilanzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Die Gesamtkosten können sich je nach Größe des Unternehmens auf mehrere Mio E belaufen. Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen für Software, bestehend aus einzelnen problemlos erweiterbaren Modulen, EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems, Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung) sowie Schulung der Anwender. (1) Immaterielles WG: Der Erwerb von Computerprogrammen als Anwendersoftware führt zu (immateriellen) WG, wenn das Eigentum oder – wie in der überwiegenden Zahl...