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Pflicht zur Teilwertabschreibung
Nach dem (BFH/NV 2005 S. 13) kann sich aus § 5 Abs. 1 EStG i. V. mit § 253 Abs. 2 oder 3 HGB – trotz des in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eingeräumten Wahlrechts – eine Verpflichtung zur Teilwertabschreibung ergeben. ▶ Anmerkung: Im Kern dreht sich der Urteilsfall um die Frage, ob eine zulässige Bilanzberichtigung (Korrektur eines falschen Wertansatzes) oder eine Bilanzänderung vorliegt, die nur mit Zustimmung des FA möglich ist und bei der ein zulässiger Wert durch einen anderen zulässigen Wert ersetzt wird. Das FA ging davon aus, dass eine Teilwertabschreibung auf ein Darlehen und eine Beteiligung zu versagen sei, weil der Stpfl. von seinem Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gebrauch gemacht habe. Der Stpfl. geht jedoch von einer gebotenen (Teilwert-)Abschreibung aus, weil eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vo...