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Sachbezüge bei Geldleistungen
(1) Gem. dem sind Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG findet auf sie keine Anwendung. (2) Nach dem findet auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG keine Anwendung. ▶ Anmerkung: Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bei entsprechenden Nachweisen Zuschüsse für den Besuch von Fitnessclubs gezahlt. Nach Auffassung des BFH liegen Lohnzahlungen vor, die Zweckbindung der Zahlung ist nebensächlich.