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Investitionszulage | Grundlagen für die Festsetzung der Investitionszulage
Die OFD Düsseldorf hat abweichend zu den Verfügungen v. und - InvZ 1070 A - St 143 mit Verfügung v. - InvZ 1050 A NWB NAAAB-40326 die Einzelheiten zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Festsetzung der Investitionszulage bei Sanierungsobjekten nach §§ 3, 3a und 4 InvZulG 1999 i. V. mit der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO bekannt gegeben. Es werden das Feststellungsverfahren bei Sanierungsmodellen und in sonstigen Fällen, die Vordrucke zur Durchführung des Feststellungsverfahrens und der Verfahrensablauf behandelt. Die Verfügung ist in allen offenen Fälle anzuwenden.