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Musterschreiben des BMF zur Eigenheimzulage
Das BMF hat ein Musterschreiben zur Beantwortung von Bürgeranfragen bezüglich der Übergangsregelung des § 19 EigZulG im Zusammenhang mit einer möglichen Abschaffung der Eigenheimzulage verfasst. Danach gilt bis zur Verkündung einer Änderung oder eventuellen Abschaffung der Eigenheimzulage das EigZulG weiterhin in seiner bisherigen Fassung. Eine rückwirkende Anwendung der künftigen Rechtsänderungen sei nicht vorgesehen. – Wie schon in NWB Beratung aktuell 2/2005 berichtet, ist die Entscheidung über eine Abschaffung der Eigenheimzulage auf den vertagt. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe Lösungen erarbeiten.