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NWB Nr. 3 vom Seite 158

Vereinfachte Steuererklärung in Rheinland-Pfalz erst ab Veranlagungszeitraum 2005

Die Finanzministerkonferenz hat am den Ländern ins Ermessen gestellt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 flächendeckend die „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer” nach nordrhein-westfälischem Vorbild einzuführen (s. dazu schon NWB Aktuelles Heft 49/2004). Rheinland-Pfalz wird diese aber erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 einführen. Gleichwohl sollen die von Steuerpflichtigen eventuell bereits für den Veranlagungszeitraum 2004 eingereichten „Vereinfachten Steuererklärungen” bearbeitet werden.