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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 156/98 EFG 2005 S. 447

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 1, EStG 1990 § 52 Abs. 15 S. 10, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2

Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils

Einkommensteuer 1993 und 1994

Leitsatz

1. Verschenkt der Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einen Miteigentumsanteil an einem bislang in seinem Alleineigentum stehenden Grundstück des notwendigen Betriebsvermögens an seine Ehefrau, so liegt darin eine steuerpflichtige Entnahme des verschenkten Grundstücksteils, die bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums durch Abschluss des notariellen Schenkungsvertrags verwirklicht wird.

2. Errichten die Eheleute anschließend gemeinsam auf dem betroffenen Grundstück eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Einfamilienhaus), so umfasst die Steuerbefreiung nach § 52 Abs.15 Satz 10 EStG nur die Entnahme des im Eigentum des Ehemannes verbliebenen Grundstücksteils, denn nur insoweit erfolgte die Entnahme infolge der Errichtung der eigengenutzten Wohnung mit Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 447
EFG 2005 S. 447 Nr. 6
QAAAB-41644

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