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Die Konkretisierung der Aufzeichnungspflichten für internationale Verrechnungspreise in den Verwaltungsgrundsätzen Verfahren
Am hat das BMF den Entwurf der lang erwarteten Verwaltungsgrundsätze „Verfahren” veröffentlicht. Dieses 83-seitige BMF-Schreiben markiert den (vorläufigen) Schlusspunkt der gesetzlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten und soll verbleibende Zweifelsfragen, die sich im Anschluss an die Neuregelung der §§ 90 und 162 AO sowie der sog. Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) ergeben haben, S. 12 klären. Nachfolgend sollen einige Problembereiche der Verwaltungsgrundsätze Verfahren analysiert und erläutert werden.
Der Entwurf Verwaltungsgrundsätze Verfahren ist in sieben Kapitel untergliedert, und zwar Allgemeines, Pflichten der Finanzbehörden, Mitwirkungspflichten der Beteiligten, Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten, Durchführung von Berichtigungen und ihre steuerliche Behandlung, Abwicklung von Verrechnungspreisberichtigungen und Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren sowie schließlich die Aufhebung von Verwaltungsanweisungen. Dem Vernehmen nach soll das BMF-Schreiben zeitnah endgültig verabschiedet werden.
I. Pflichten der Finanzbehörden
Direkt zu Beginn des BMF-Schreibens wird der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 88 Abs. 1 AO) herausgestellt. Das BMF-Schreiben betont auch zu Recht, d...