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BBV 1/2005 S. 8

Erbschaftsteuer: Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Ermittlung des Ertragshundertsatzes erfordert eine Prognose der zukünftigen durchschnittlichen Jahreserträge. Dazu bieten die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Betriebsergebnisse eine wichtige Schätzungsgrundlage. Aus Vereinfachungsgründen sollen dabei regelmäßig die Betriebsergebnisse der drei dem Bewertungsstichtag vorangegangenen abgeschlossenen Wirtschaftsjahre zugrunde gelegt werden. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall für die erforderliche Zukunftsprognose Umstände berücksichtigt werden können, die die zurückliegenden Ertragsverhältnisse verändert haben und am Bewertungsstichtag voraussehbar waren. Demnach ist es z. B. möglich, den Durchschnittsertrag nicht aus den Ergebnissen der drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre, sondern aus dem Betri...