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Grunderwerbsteuer: Landzuteilungen im Umlegungsverfahren
Der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist. Dies gilt auch für solche Grundstückszuteilungen, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, weil er keinen oder keinen wertgleichen Grundstücksverlust im Umlegungsgebiet erlitten hat – sog. Mehrzuteilungen. Mit der Änderung und Neufassung des Baugesetzbuches durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau v. (BGBl 2004 I S. 1359) wurde aus der bisherigen „Grenzregelung” die „vereinfachte Umlegung”. Erwerbsvorgänge, die im Rahmen einer solchen Umlegung verwirklicht werden, fallen damit nunmehr ebenfalls unter die Ausnahme von der Besteuerung des §1 Abs. 1 Nr. 3 Satz ...