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BBV 1/2005 S. 7

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen

Für steuerpflichtige Goldmünzenumsätze muss zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes der Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermittelt werden. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Unze = 31,1035 Gramm). Aus Vereinfachungsgründen kann auch der letzte im Monat November festgestellte Gold-Tagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr 2005 ist die Metallwertermittlung nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 10 965 € je Kilogramm vorzunehmen. Entsprechend kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm ...