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BBV Nr. 1 vom Seite 16

Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte

Erleichterungen für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung

Anton-Rudolf Götzenberger

Verpflichtung für Kreditinstitute

Ab 2005 sind inländische Geschäftsbanken und Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtet, ihren Kunden eine so genannte zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen auszustellen (§ 24c EStG). Diese Bescheinigung muss sämtliche steuerrelevanten Daten aus allen geführten Wertpapierdepots und Konten enthalten, welche die Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren sowie Termingeschäften benötigen.

Erleichterung für wen?

Die neue Jahresbescheinigung soll einerseits dem Steuerpflichtigen, der ein Konto bzw. ein Depot bei einer deutschen Geschäftsbank unterhält, das Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO in seiner Einkommensteuererklärung für 2004 erleichtern. Zwar können nicht alle bescheinigten Angaben „blind” in die Steuererklärung übernommen werden. Dennoch dürfte die Bescheinigung jedem Steuerpflichtigen ohne Zweifel ermöglichen, seiner Erklärungspflicht rasch und einfach nachzukommen, ohne etwas zu „vergessen”.

Andererseits aber hilft die Jahresbescheinigung mehr der Finanzverwaltung beim Aufspüren von Kapitaleinkünften, insbesondere d...